Vergeben und Vergessen

Oder: Erste Anithese: Vom Töten (Mt 5,21-26; Übersetzung: ZUR)

21 Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt wurde:                                               [Vordersatz]
Du sollst nicht töten!                                                 [Gebot des Dekalogs (Ex 20,13; Dtn 5,17)]
Wer aber tötet, der sei dem Gericht übergeben.

22 Ich aber sage euch:                                                          [Nachsatz und Interpretation Jesu]
Jeder, der seinem Bruder zürnt, sei dem Gericht übergeben.
Und wer zu seinem Bruder sagt: Du Trottel, der sei dem Hohen Rat übergeben.
Und wer sagt: Du Narr, der sei der Feuerhölle übergeben.

23 Wenn du nun deine Opfergabe zum Altar bringst [Kommentar zur Interpretation Jesu]
und dir dort einfällt, dass dein Bruder etwas gegen dich hat,
24 dann lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen
und geh, versöhne dich zuerst mit deinem Bruder;
dann komm und bring deine Gabe dar.

25 Verständige dich mit deinem Gegner in einem Rechtsstreit unverzüglich, solange du mit ihm unterwegs bist, damit er dich nicht dem Richter übergibt und der Richter dem Gerichtsdiener und man dich ins Gefängnis wirft.
26 Amen, ich sage dir: Du wirst von dort nicht herauskommen, bis du den letzten Heller bezahlt hast.

Anmerkungen:

Es handelt sich hierbei um die erste von vier Weisungen Jesu, die sich auf die Tora beziehen. Sie handeln vom „Töten“, „Ehebruch“, „Ehescheidung“ und „Schwören“. Die Auslegung Jesu ist radikal. Keiner kann danach behaupten, bestimmte, nicht in der Tora erwähnte Handlungsweisen seien nicht verboten. Mit Ausnahme der VV 25 f. gehört der Text zum Sondergut des Matthäus.

In Vers 22 liegt keine Steigerung vor. Dies wirkt nur so. „Trottel“ und „Narr“ sind soweit bedeutungsgleich und als Konkretionen von Zorn zu verstehen. In jedem dieser Fälle von Zorn steht in der jenseitigen Welt die Feuerhölle, die Gehenna, als Strafe.

Folgerung: Versöhnung ist not-wendig. Sie ist wichtiger als jede Form von Gottesdienst. Ihre Grundlage ist die Gottesliebe.

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